Unsere AGBs

AGB der The Impressive Company Wanewewa GmbH, ATU 75886702 
im Folgenden “The Impressive Company” für die Marke „Xplaining.com“

Untere Augartenstraße 34 Top 6-7
1020 Wien, Österreich
office@impressive.company

Gewerbe: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, Multimedia-Agentur,
Filmproduktion

Vertretung: WKO FG UBIT, WKO FG Werbung und Marktkommunikation

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich
    1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung eines Erklärvideos von The Impressive Company WANEWEWA GmbH (FN 535603 b), Untere Augartenstrasse 34 / 6-7, 1020 Wien (kurz: „The Impressive Company“) auf www.xplaining.com.
    1.2. Der Auftrag erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Bedingungen, wie sie im Angebot von der Kundin/dem Kunden angenommen wurden, und der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche gemeinsam die Vertragsgrundlage für die Bestellung eines Erklärvideos von The Impressive Company ist.
  2. Leistungsumfang
    2.1. The Impressive Company produziert ein Erklärvideo innerhalb der im Angebot festgelegten Frist zum im Angebot vereinbarten Preis, wie es von der Kundin/dem Kunden im „Video Baukasten“ festgelegt und im Angebot angenommen wurde.
    2.2. Die Gestaltung, der Inhalt und die Produktion des Videos erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Vorgaben, Kriterien und Eigenschaften, welche die Kundin/der Kunde im „Video Baukasten“ selbst festgelegt und im Angebot angenommen hat. Text, ob Presenterin oder Presenter, Outfit, Schriftart, Logo, zusätzliche Bilder und Videos, die Corporate Identity, Untertitel und die Sprachen werden ausschließlich von der Kundin/dem Kunden festgelegt; ebenso kann sie/er in den Anmerkungen Sonderanfertigungen beauftragen.
    2.3. Eine Änderung der im „Video Baukasten“ festgelegten Vorgaben, Kriterien und Eigenschaften im Hinblick auf Gestaltung, Inhalt und Produktion des Videos nach Annahme des Angebots ist kostenpflichtig und wird als ein neuer Auftrag an The Impressive Company behandelt. Eine kostenpflichtige Änderung betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, eine Änderung des Textes (auch bei Fehlen von Textelementen), der Presenterin/des Presenters, des Outfits, der Schriftart, des Logos, von zusätzlichen Bildern und Videos, der Corporate Identity, der Untertitel und der Sprachen (kurz: „Änderungsauftrag“).
    2.4. The Impressive Company wird den Änderungsauftrag nach Aufwand abrechnen und eine Kostenschätzung im Vorhinein kommunizieren.
  3. Ablehnung des Auftrages
    3.1. The Impressive Company hat das Recht, den Auftrag aus politischen, ethischen und/oder moralischen Gründen, vor Beginn der Leistungserbringung abzulehnen, ohne dass sie der Kundin/dem Kunden den politischen, ethischen und/oder moralischen Grund für die Ablehnung des Auftrags bekanntgeben muss. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich den von der Kundin/dem Kunden vorgegebenen Text für die Produktion des Videos.
    3.2. Lehnt The Impressive Company den Auftrag ab, hat sie innerhalb von 7 Tagen erhaltene Zahlungen an die Kundin/den Kunden zurückzuzahlen.
    3.3. Strafrechtswidriger Content wird unverzüglich und ohne weitere Benachrichtigung der Kundin/des Kunden zur Anzeige gebracht.
  4. Clearing der Rechte
    4.1. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber:innen-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.
    4.2. The Impressive Company haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zur Kundin/zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen.
    4.3. Wird The Impressive Company wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält die Kundin/der Kunde The Impressive Company schad- und klaglos; sie/er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
    4.4. Die Kundin/Der Kunde verpflichtet sich, The Impressive Company bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Die Kundin / Der Kunde stellt The Impressive Company hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
  5. Laufzeit des Auftrages
    5.1. Ein Auftrag wird einmalig, über einen im angenommenen Angebot bestimmten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit erteilt.
    5.2. Ein Auftrag, welcher über einen im angenommenen Angebot bestimmten Zeitraum erteilt wird, kann nur aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als solcher gilt insbesondere, wenn (i) die Kundin/der Kunde das vereinbarte Entgelt nicht oder nicht zur Gänze gezahlt hat, (ii) dadurch in Verzug gerät und (iii) einmal schriftlich gemahnt wurde.
    5.3. Ein Auftrag, welcher auf unbestimmte Zeit erteilt wird, kann ordentlich zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. The Impressive Company kann den Auftrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung insbesondere dann kündigen, wenn (i) die Kundin/der Kunde das vereinbarte Entgelt nicht oder nicht zur Gänze gezahlt hat, (ii) dadurch in Verzug gerät und (iii) einmal schriftlich gemahnt wurde.
  6. Hemmung der bedungenen Lieferfrist
    6.1. Die Lieferfrist wurde im angenommenen Angebot festgelegt.
    6.2. Die Kundin/der Kunde wird The Impressive Company zeitgerecht und vollständig alle Informationen und
    Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.
    6.3. The Impressive Company wird das Video erst produzieren und liefern, sobald sie alle Unterlagen und Informationen erhält, welche die Kundin/der Kunde im „Video Baukasten“ für die Produktion des Erklärvideos zu liefern angekündigt hat. Die Lieferfrist gilt bis zur vollständigen Bereitstellung dieser Unterlagen und Informationen als gehemmt.
    6.4. Die Kundin/der Kunde trägt Aufwand und Kosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge ihrer/seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
  7. Höherer Gewalt
    7.1. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von The Impressive Company aus Gründen, die sie nicht zu verschulden hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, insbesondere aber nicht eingeschränkt auf eine COVID-19 Infektion, oder Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und die Fristen verlängern sich entsprechend.
    7.2. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind die Kundin/der Kunde und The Impressive Company berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  8. Gewährleistung
    8.1. Ein Mangel liegt nur vor, wenn das gelieferte Erklärvideo von dem im „Video Baukasten“ festgelegten und im Angebot angenommenen Vorgaben, Kriterien und Eigenschaften abweicht.
    8.2. Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn die Kundin/der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tag ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Erklärvideos schriftlich angezeigt hat.
    8.3. Wird der Mangel nicht innerhalb dieser Frist gerügt, gilt das gelieferte Erklärvideo als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
    8.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Erklärvideos.
    8.5. Das Recht zum Regress gegenüber The Impressive Company gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung des Erklärvideos.
    8.6. Die Kundin/der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.
    8.7. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
  9. Haftung
    9.1. The Impressive Company haftet der Kundin/dem Kunden für von ihr nachweislich verschuldete Schäden nur
    im Falle groben Verschuldens, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
    9.2. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
    9.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und der Schädigerin/des Schädigers.
  10. Nutzung des Erklärvideos
    10.1. Die Übertragung der Werknutzungsrechte erfolgt nach Zahlung des vereinbarten Entgelts.
    10.2. Mangels Vollzahlung des vereinbarten Entgelts verfügt die Kundin/der Kunde über keinerlei Werknutzungsrechte am gelieferten Erklärvideo und haftet bei Zahlungsverzug vollumfänglich für die
    rechtswidrige Verwendung fremder Urheberrechte.
    10.3. Die Kundin/der Kunde hat nach Vollzahlung des vereinbarten Entgelts das Recht, das Erklärvideo oder
    Auszüge daraus
    − uneingeschränkt öffentlich zu zeigen oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zur Verwertung des Originals des Werks zählen insbesondere das Recht, das Werk in jedem technischen Format und auf jede Art uneingeschränkt öffentlich zu zeigen oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, zu senden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführen.
    − in seiner von The Impressive Company zur Verfügung gestellten Form zu verwenden.
    − das Erklärvideo oder Auszüge daraus zu schneiden und mit anderen Werken zu kombinieren, aber nicht anderweitig zu verändern.
    10.4. Die Kundin/der Kunde hat das Recht, die ihr/ihm eingeräumten Rechte zur Gänze oder zum Teil an Dritte zu übertragen oder Dritten Werknutzungsrechte oder -bewilligungen einzuräumen.
  11. Referenzhinweis
    11.1. The Impressive Company ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der Kundin/des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website
    − mit Namen und Firmenlogo auf die zur Kundin/zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
    − Auszüge, Screenshots, Videos oder ähnliche Materialien des Projektes zu veröffentlichen.
    11.2. Die Kundin/der Kunde hat hierfür keinen Entgeltanspruch.
  12. Aufbewahrung der Rohdaten/Master-Files
    12.1. Die Kundin/der Kunde erteilt die Zustimmung, dass die Rohdaten/Master-Files der Erklärvideos über einen
    Zeitraum von mindestes 3 Monaten aufbewahrt werden.
    12.2. The Impressive Company behält sich vor, diese Daten nach Ablauf dieser Frist zu löschen.
  13. Datenschutz und Geheimhaltung
    13.1. The Impressive Company wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.
    13.2. The Impressive Company unterliegt den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes und verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kundin/des Kunden, die ihr im Zuge der Durchführung des Auftrags bekannt werden und als solche gekennzeichnet sind.
  14. Sonstiges
    14.1. The Impressive Company ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
    14.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
    14.3. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartner:innen.
    14.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  15. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
    15.1. Der Auftrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen The Impressive Company und der Kundin/dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UNKaufrechts.
    15.2. Erfüllungsort ist der Sitz von The Impressive Company.
    15.3. Für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Auftrag gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien Innere Stadt.